BEG Heizungsförderung Privatpersonen

Veröffentlicht am

Die Anträge für Heizungsförderung können bei der KfW ausnahmslos von den Antragstellern gestellt werden. Eine Antragstellung, bspw. durch Energieberater ist nicht vorgesehen und nicht zulässig.

Sie benötigen jedoch eine BzA (Bestägigung zum Antrag) für die Antragstellgung und eine BnD (Bestätigung nach Durchführung) für die Verwendungsnachweiserklärung. Diese beiden Nachweise erhalten Sie bei uns für 249 € netto.

Senden Sie uns dazu per Email bitte folgende Informationen:

  • Daten des Antragstellers (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum)
  • Adresse des Investitionsobjekts
  • Anzahl Wohneinheiten und m² Wohnfläche
  • die geplante neue Heizung, insbesondere die Kilowatt-Nennleistung

Wir senden Ihnen binnen 24h die BzA für die Antragstellung zu.

Den Antrag können und müssen Sie dann selbstständig unter: https://shorturl.at/eBQY7 stellen.

Bitte berücksichtigen, dass in diesem Angebot keine Beratungsleistungen oder Berechnungen inkludiert sind.

Für weitere Fragen dazu, stehe ich gern unter der WhatsApp-Nummer 0391/ 99 00 77 22 zur Verfügung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert