Auf dieser Seite erfahren Sie die ersten wichtigen Informationen zum Thema Energieberatung, Energieausweise und Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Welche Dienstleistungen biete ich im Jahr 2023 an?
- Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude
- Durchführung von staatlich geförderten Gebäude-Energieberatungen inklusive der Erstellung eines Individuellen Sanierungsfahrplan (ISFP)
- Fachplanung, Baubegleitung, Monitoring und Bescheinigung von staatlich geförderten Sanierungen im Bestand
- Berechnung und Begleitung von KfW-Effizienzhäusern 100, 85, 70, 55 und 40 im Bestand und Neubau
- Berechnung von Heizlast und hydraulischem Abgleich in Bestandsanlagen und Neuanlagen
- Detaillierte Wärmebrückenberechnung (nur in eigenen Projekten)
Welche Dienstleistungen biete ich im Jahr 2023 N I C H T an?
- Beratung und Durchführung von Fördermittelbegleitungen im Bereich NICHTwohngebäude (Keine Zulassung)
- Beratung und Durchführung von Fördermittelbegleitungen im Bereich Baudenkmäler oder besonders erhaltenswerter Bausubstanz (Keine Zulassung)
- Beratungen zum Thema Photovoltaik und dessen (Nicht-)Förderung
- Beratungen zur Schaffung einer Autarkie im Thema Heizen und Strom
- Technische Fragen zu Heizsystemen und deren Installation
Was ist NEU im Jahr 2023?
Ab 2023 werden auch Eigenleistungen wieder gefördert. In den letzten Jahren wollte eine nicht unerhebliche Anzahl an Kunden bestimmte Leistungen selbst erbringen. Klassiker sind Dach- und Obere Geschossdeckendämmung und die Keller- bzw. Bodenplattendämmung. Diese Maßnahmen waren bspw. bisher von der Förderung ausgeschlossen. Ab dem Förderjahr 2023 besteht nun die Möglichkeit, in diesen Fällen das Material fördern zu lassen. In diesem Fall ist die Begleitung/Berechnung und Nachweisführung durch einen EEE Pflicht. Bereits in 2022 gestellte Anträge sind davon NICHT betroffen.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es im Bereich Wohngebäude aktuell?
Vereinfacht gesagt gibt es unterschiedliche Fördersätze für die Gebäudehülle, also Außenwand, Fenster, Haustür, Dach/OGD und Boden/Kellerdecke. Hier liegt die Förderquote bei 15-20%. Weitere Infos unter: https://bit.ly/3u9cKbz
Für die Erneuerung der Heiztechnik gibt es ausschließlich Förderungen für regenerative Energien. Also Sonnenenergie, Biomasse (Holz und Pellets) und Wärmepumpen. Die Förderquote liegt hier bei 20-40%. Weitere Infos unter: https://bit.ly/3qfVJvl
Ist die Einbindung eines Energieberaters für Förderungen Pflicht?
Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle ist die Einbindung eines EEE (Energie-Effizienz-Experten) Pflicht. Für Maßnahmen an der Heizungstechnik ist die Einbindung eines EEE nicht vorgeschrieben. Den sogenannten ISFP-Bonus gibt es nicht mehr für Wärmeerzeuger. Nur noch auf Gebäudehülle und Heizungsoptimierung.
Was ist der sogenannte ISFP-Bonus in Höhe von 5%?
Die Abkürzung ISFP steht für „Individueller Sanierungsfahrplan“ und wird von einem zugelassenen Energieberater individuell für Ihr Wohngebäude erstellt. Auf Grundlage dieses Gutachtens und der darin beschriebenen Möglichkeiten zur Sanierung des Gebäudes können Sie ihr Eigenheim sinnvoll und zielführend sanieren. Wenn Sie spätere Schritte dieses Fahrplans umsetzen, erhalten Sie zu der o.g. Basisförderung einen Bonus von 5% (gilt nicht für förderfähige Heizungstechnik!). Wichtig: Sie müssen nicht(!) alle Schritte umsetzen. Der ISFP-Bonus wird nicht gewährt bei der Vollsanierung in einem Schritt zu einem sogenannten Effizienzhaus. Die Erstellung eines solchen ISFP wird vom BAFA gefördert. Der Eigenanteil der Beratung beträgt je nach Wohngebäude (EFH, MFH) zwischen 499 € und 1499 €.
Was kostet die Fördermittelbegleitung?
Die berechtigte Sorge vieler Kunden ist es, ob denn am Ende die Begleitung durch den Energieberater mehr kostet, als es Förderung vom Staat gibt. In der Regel ist das natürlich nicht der Fall. Jedes Gebäude ist verschieden und die Ausgangslage bei jedem unterschiedlich. Ganz grob müssen Sie bei der Fördermittelbegleitung bei einer BEG-WG Einzelmaßnahme pro Maßnahmenpaket mit einem effektiven Eigenanteil zwischen 799 € und 1499 € rechnen. Dem gegenüber stehen Förderungen von durchschnittlich 8.000 € – 12.500 €.
Ich möchte nur meine Heizung ohne ISFP-Bonus umrüsten und Förderungen beantragen. Können Sie trotzdem helfen?
Da ich tagtäglich mit dem Fördermitteln des Bundes zu tun habe, kann ich auch ohne offiziellen Auftrag als EEE für Sie unterstützend tätig werden. Die Beantragung per Vollmacht beim BAFA kostet je nach Anzahl der Wohneinheiten, der Wohnfläche und der beabsichtigten neuen Heizungsart zwischen 299 € und 499 € netto.
Lohnt sich auf Grund der aktuellen Fördersituation der Umstieg von Erdgas/Öl auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe?
Diese Frage kann man pauschal natürlich nicht beantworten. Auf jeden Fall sollte man diese Entscheidung in Ruhe treffen und sich nicht auf Grund aktueller Weltgeschehnisse zu „Kurzschlussentscheidungen“ hinreißen lassen. Aktuell würde ich nur bei Niedrigenergiehäusern zu Wärmepumpen raten. Das können auch vollständig sanierte Bestandsgebäude sein. Wärmepumpen arbeiten nur bei geringer Vorlauftemperatur effizient. Haben Sie kein Niedrigenergiehaus und/oder keine Fußbodenheizung, kann man eine Wärmepumpe schon fast ausschließen. Als Anhaltspunkt ob Sie ein Niedrigenergiehaus haben gilt: Sie sollten nicht mehr als 80 kWh pro Jahr an Heizenergie inkl. Warmwasser pro m² Wohnfläche verbrauchen. Bei einem 130 m² Haus also nicht viel mehr als 10.000 kWh.
Sollten Sie wenig Heizenergie benötigen und über eine Fußbodenheizung verfügen, müssen Sie aber noch berücksichtigen, dass eine Wärmepumpe aus einer kWh Strom ca. 3 kWh Heizenergie erzeugt. Bei einem aktuellen Preis pro kWh Strom von ca. 40 Cent, kostet die kWh Heizenergie also ~14 Cent. Eine kWh Erdgas kostet aktuell ca. ebenfalls fast 30 Cent, je nach, ob man noch einen alten oder neuen Gasvertrag besitzt. In dieser aktuellen Preiskonstellation wäre das Heizen mit der Wärmepumpe also tatsächlich günstiger. Die Preise für Erdgas und Strom sind momentan jedoch schwer abzusehen, so dass ich aktuell keine Empfehlung abgeben kann und möchte. Ich verweise auf meine „Credo“ seit 2009. Die beste Kilowattstunde ist die, die ich nicht nachheizen muss, also in der wärmeübertragenden Gebäudehülle gehalten wird. Investieren Sie in die Gebäudehülle!
Was kann ich denn in der aktuellen Situation überhaupt noch tun?
Um kurzfristig Heizenergie zu sparen empfehle ich Ihnen folgendes:
- Senken Sie die Raumtemperatur im Winter. So lapidar wie einfach. Es müssen keine 22°C im Raum sein. Man muss auch nicht mit T-Shirt und kurzer Hose im Winter bekleidet sein.
- Überprüfen Sie die eingestellte Nachtabsenkung. Reduzieren Sie die Temperatur nachts aber nur um 2-3 °C. Viele moderne Heizungen senken auch tagsüber bei Abwesenheit zuverlässig die Raumtemperatur. Bitte überprüfen Sie die Einstellungen ihrer Heizung.
- Senken Sie die Vorlauftemperatur der Heizungsanlage. Umso höher diese eingestellt ist, desto mehr „Bereitstellungsverluste“ nehmen Sie in Kauf. Heizkörper arbeiten in der Regel auch gut mit 45°-50° C Vorlauftemperatur sehr zuverlässig. Lassen Sie Räume dann aber nicht zu sehr auskühlen, sonst ist die Aufheizphase zu lang.
- Senken Sie die Warmwassertemperatur. In Einfamilienhäusern kommt es in der Regel nicht zu Problemen mit Legionellen im Trinkwasser. Hier kann die Warmwasser-Temperatur auf 50° oder sogar 45° gesenkt werden. Auch das reduziert die sogenannten „Bereitstellungsverluste“.
- Nutzen Sie wenn möglich digitale Heizkörperthermostate. Diese arbeiten präzise, erkennen meist geöffnete Fenster und sind programmierbar. Gute Thermostate gibt es schon ab 10 €.
- Bereiten Sie sich schon jetzt auf das Jahr 2023 vor. Planen Sie Maßnahmen an der Gebäudehülle um die Heizlast und damit den Heizwärmebedarf des Gebäudes zu senken? Nutzen Sie dafür den ISFP-Bonus und erhalten Sie so eine Förderung von 20%.
FAQ werden zurzeit kontinuierlich erweitert. (Stand: 09.02.2023)