Häufige Fragen

Auf dieser Seite erfahren Sie die ersten wichtigen Informationen zum Thema Energieberatung, Energieausweise und Bundesförderung für effiziente Gebäude.

Welche Dienstleistungen biete ich im Jahr 2024 an?

  • Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude
  • Durchführung von staatlich geförderten Gebäude-Energieberatungen inklusive der Erstellung eines Individuellen Sanierungsfahrplan (ISFP)
  • Fachplanung, Baubegleitung, Monitoring und Bescheinigung von staatlich geförderten Sanierungen im Bestand
  • Berechnung und Begleitung von KfW-Effizienzhäusern 85, 70, 55 und 40 im Bestand und Neubau
  • Berechnung von Heizlast und hydraulischem Abgleich in Bestandsanlagen und Neuanlagen
  • Detaillierte Wärmebrückenberechnung (nur in eigenen Projekten)

Welche Dienstleistungen biete ich im Jahr 2024 N I C H T an?

  • Beratungen zum Thema Photovoltaik und dessen (Nicht-)Förderung
  • Beratungen zur Schaffung einer Autarkie im Thema Heizen und Strom
  • Technische Fragen zu Heizsystemen und deren Installation

Welche Fördermöglichkeiten gibt es im Bereich Wohngebäude aktuell?

Vereinfacht gesagt gibt es unterschiedliche Fördersätze für die Gebäudehülle, also Außenwand, Fenster, Haustür, Dach/OGD und Boden/Kellerdecke. Hier liegt die Förderquote bei 15-20%. Weitere Infos unter: https://bit.ly/3u9cKbz

Für die Erneuerung der Heiztechnik gibt es ausschließlich Förderungen für regenerative Energien. Also Sonnenenergie, Biomasse (Holz und Pellets) und Wärmepumpen. Die Förderquote liegt hier bei 30-70%. Weitere Infos unter: https://bit.ly/3qfVJvl

Ist die Einbindung eines Energieberaters für Förderungen Pflicht?

Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle ist die Einbindung eines EEE (Energie-Effizienz-Experten) Pflicht. Für Maßnahmen an der Heizungstechnik ist die Einbindung eines EEE nicht verpflichten, aber sinnvoll. Den sogenannten ISFP-Bonus gibt es nicht mehr für Wärmeerzeuger. Nur noch auf Gebäudehülle und Heizungsoptimierung.

Warum ist die Einbindung eines Energieberaters/Energie-Effizienz-Experten dennoch sinnvoll?

Die Inanspruchnahme eines Energieeffizienz-Experten, obwohl nicht verpflichtend, bietet bedeutende Vorteile. Durch unsere Expertise lassen sich Fördermittel optimal nutzen und maximieren, was die finanzielle Unterstützung für Energieeffizienzprojekte maximiert. Darüber hinaus tragen dazu bei, langfristige Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten, indem wir effiziente Maßnahmen empfehlen, Fehlinvestitionen verhindern und sicherstellen, dass die Umsetzung den höchsten Qualitätsstandards entspricht. Dies fördert nicht nur Kosteneinsparungen, sondern auch positive Umweltauswirkungen durch effizientere Ressourcennutzung. Darüber werden unsere Dienstleistungen separat mit 50% gefördert.

Was ist der sogenannte ISFP-Bonus in Höhe von 5%?

Die Abkürzung ISFP steht für „Individueller Sanierungsfahrplan“ und wird von einem zugelassenen Energieberater individuell für Ihr Wohngebäude erstellt. Auf Grundlage dieses Gutachtens und der darin beschriebenen Möglichkeiten zur Sanierung des Gebäudes können Sie ihr Eigenheim sinnvoll und zielführend sanieren. Wenn Sie spätere Schritte dieses Fahrplans umsetzen, erhalten Sie zu der o.g. Basisförderung einen Bonus von 5% (gilt nicht für förderfähige Heizungstechnik!). Wichtig: Sie müssen nicht(!) alle Schritte umsetzen. Der ISFP-Bonus wird nicht gewährt bei der Vollsanierung in einem Schritt zu einem sogenannten Effizienzhaus. Die Erstellung eines solchen ISFP wird vom BAFA gefördert. Der Eigenanteil der Beratung beträgt je nach Wohngebäude (EFH, MFH) zwischen 699 € und 1999 €.

Was kostet die Fördermittelbegleitung?

Die berechtigte Sorge vieler Kunden ist es, ob denn am Ende die Begleitung durch den Energieberater mehr kostet, als es Förderung vom Staat gibt. In der Regel ist das natürlich nicht der Fall. Jedes Gebäude ist verschieden und die Ausgangslage bei jedem unterschiedlich. Ganz grob müssen Sie bei der Fördermittelbegleitung bei einer BEG-WG Einzelmaßnahme pro Maßnahmenpaket mit einem effektiven Eigenanteil zwischen 999 € und 1999 € rechnen. Dem gegenüber stehen Förderungen von durchschnittlich 8.000 € – 12.500 €.

Ich möchte nur meine Heizung ohne ISFP-Bonus umrüsten und Förderungen beantragen. Können Sie trotzdem helfen?

Da ich tagtäglich mit dem Fördermitteln des Bundes zu tun habe, kann ich auch ohne offiziellen Auftrag als EEE für Sie unterstützend tätig werden. Die Beantragung per Vollmacht beim BAFA kostet je nach Anzahl der Wohneinheiten, der Wohnfläche und der beabsichtigten neuen Heizungsart zwischen 349 € und 499 € netto.

Lohnt sich auf Grund der aktuellen Fördersituation der Umstieg von Erdgas/Öl auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe?

Der Umstieg von Erdgas oder Öl auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kann eine sinnvolle Entscheidung sein, insbesondere wenn verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Die aktuelle Fördersituation spielt eine wichtige Rolle, da attraktive Fördermittel den finanziellen Anreiz für den Umstieg erhöhen können. Es ist entscheidend, die Betriebskosten der Wärmepumpe im Vergleich zu Erdgas oder Öl zu prüfen, um sicherzustellen, dass die langfristigen Einsparungen die Investition rechtfertigen.

Die Effizienz der Wärmepumpe wird in gut isolierten Gebäuden besonders betont. Je besser das Gebäude isoliert ist, desto effizienter kann die Wärmepumpe arbeiten. Zusätzlich spielt die Lebensdauer der Wärmepumpe und die damit verbundenen Wartungskosten eine Rolle, da dies die langfristige Wirtschaftlichkeit beeinflussen kann.

Umweltaspekte sind ein weiterer wichtiger Aspekt. Luft-Wasser-Wärmepumpen gelten als umweltfreundlicher, da sie Wärme aus erneuerbaren Quellen entnehmen. Dies könnte ein ausschlaggebender Faktor sein, wenn Umweltverträglichkeit für Sie von Bedeutung ist.

Letztlich sollten Sie eine genaue Wirtschaftlichkeitsberechnung durchführen und unsere professionelle Beratung in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass der Umstieg auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe optimal zu Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrem Gebäude passt.

Ich verweise auf mein/unser „Credo“ seit 2009: „Die beste Kilowattstunde ist die, die ich nicht nachheizen muss, also in der wärmeübertragenden Gebäudehülle gehalten wird. Investieren Sie auch/zuerst in die Gebäudehülle!“

Warum lohnt sich zuerst die Investition in die Gebäudehülle, bevor die Heizungsanlage erneuert wird?

Die Entscheidung, zunächst in die Gebäudehülle zu investieren, bevor die Heizungsanlage erneuert wird, basiert auf der Erkenntnis, dass eine effiziente Gebäudehülle einen entscheidenden Einfluss auf den Energieverbrauch und die Effizienz der gesamten Heizungsanlage hat.

Eine verbesserte Gebäudehülle durch Dämmung, moderne Fenster und Türen ermöglicht es, den Wärmeverlust zu minimieren und eine bessere Wärmedämmung zu gewährleisten. Dadurch wird der Energiebedarf für Heizung und Kühlung erheblich reduziert. Investitionen in die Gebäudehülle schaffen somit eine nachhaltige Basis für die Effizienzsteigerung der gesamten Heizungsanlage.

Wenn die Gebäudehülle nicht ausreichend isoliert ist, kann selbst eine hochmoderne und effiziente Heizungsanlage nicht ihr volles Potenzial entfalten. Die Heizleistung wird ineffektiv genutzt, da ein erheblicher Teil der erzeugten Wärme durch unzureichende Dämmung verloren geht. Durch die Investition in die Gebäudehülle vor der Heizungsanlagenerneuerung wird sichergestellt, dass die Wärme, die die neue Heizungsanlage erzeugt, effizient genutzt wird.

Die exakte Auslegung der neuen Heizungsanlage kann aufgrund der verbesserten Dämmung präziser erfolgen. Eine gut gedämmte Gebäudehülle erfordert möglicherweise eine geringere Heizleistung, was die Auswahl und Dimensionierung der neuen Heizungsanlage optimiert. Dies führt zu einer effizienteren Nutzung der Ressourcen und langfristigen Kosteneinsparungen.

Insgesamt trägt die Investition in die Gebäudehülle vor der Heizungsanlagenerneuerung dazu bei, die Energieeffizienz des gesamten Systems zu maximieren und die Nachhaltigkeit der Heizungsinfrastruktur sicherzustellen.

FAQ werden zurzeit kontinuierlich erweitert. (Stand: 20.01.2024)