

Antragstellung und Baubegleitung bei KfW-Förderprogrammen
Antragstellung KfW-Programme 261
Immer wieder treten dieselben Fragen im Zusammenhang mit KfW-Förderungen auf:
- Wie beantrage ich KfW-Förderungen?
- Wo beantrage ich KfW-Förderungen?
- Wann muss ich eine KfW-Förderung beantragen?
Ich bin eingetragener und zertifizierter Energie-Effizienz-Experte des Bundes, antworte ihnen gern auf ihre ersten Fragen und bin berechtigt Sie bei ihrem Vorhaben energieeffizient Sanieren zu begleiten und zu unterstützen. Ich bereite die Antragstellung vor und biete ihnen auch eine Baubegleitung an.
Für alle Programme gilt: Die Fördermittel müssen vor Vorhabensbeginn beantragt werden.
Kurze Fragen beantworte ich auch per WhatsApp
KfW-Programm 261
Kreditprogramme der KfW greifen bei den sogenannten KfW-Effizienzhäusern und bei den Einzelmaßnahmen. Zusätzlich zu den zinsgünstigen Krediten, erhalten Immobilienbesitzer einen nicht rückzahlbaren Tilgungszuschuss. Die Größe desselbigen ist unterschiedlich und hängt vom energetischen Niveau der Sanierung ab.
Ich stehe ihnen bei diesen Programmen gern beratend und unterstützend zur Seite. Dabei übernehme ich unter anderem gerne folgende Aufgaben für Sie:
- Bestandsaufnahme durch Datenaufnahme vor Ort und Beratung
- Abstimmung des energetischen Gesamtkonzeptes mit dem Auftraggeber bzw. Bauherrn
- Aufstellen der förderfähigen Kosten
- Bereitstellen der „Bestätigung zum Antrag“
- Feststellung der förderfähigen Maßnahmen nach Vorhabensabschluss
- Erstellung des Verwendungsnachweises mit Kostenauswertung
- Bereitstellen der „Bestätigung nach Durchführung“
Verfahrensweise zur Antragstellung im Programm 261
Nach einem ersten Vor-Ort-Termin und danach durchgeführter Bestandsaufnahme und ggf. durchgeführten Berechnungen zum KfW-Effizienzhaus, erstelle ich ihnen die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA). Mit dieser BzA gehen Sie zu ihren Hausbank und beantragen den zinsgünstigen KfW-Kredit. Achtung! Nicht jede Hausbank leitet die KfW-Kredite weiter. Bitte klären Sie vorab, wie ihre Hausbank damit umgeht. Wenn Sie die Formalitäten mit ihrer Bank und der KfW geklärt haben, können Sie mit dem Vorhaben beginnen. Dabei stehe ich ihnen während der Bauphase auch beratend zur Seite, insofern gewünscht. Wenn das Vorhaben abgeschlossen ist, erstelle ich Ihnen nach entsprechender Datenaufnahme die sogenannte „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD). Diese ist einem Verwendungsnachweis gleichzusetzen. Mit den erhaltenen Rechnungen weisen Sie ihrer Bank zusammen mit der BnD die bestimmungsgemäße Verwendung der Finanzmittel nach. Dank des Programms erhalten Sie dabei bis zu 50% der Kosten für den Energieberater als Förderung von der KfW zurück. (Siehe weiter unten.)
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