Antragstellung und Baubegleitung bei KfW-Förderprogrammen

Antragstellung KfW-Programme 151/152 und 430/431

Immer wieder treten dieselben Fragen im Zusammenhang mit KfW-Förderungen auf:

  • Wie beantrage ich KfW-Förderungen?
  • Wo beantrage ich KfW-Förderungen?
  • Wann muss ich eine KfW-Förderung beantragen?

Ich bin eingetragener und zertifizierter Energie-Effizienz-Experte des Bundes, antworte ihnen gern auf ihre ersten Fragen und bin berechtigt Sie bei ihrem Vorhaben energieeffizient Sanieren zu begleiten und zu unterstützen. Ich bereite die Antragstellung vor und biete ihnen auch eine Baubegleitung an.
Für alle Programme gilt: Die Fördermittel müssen vor Vorhabensbeginn beantragt werden.

KfW-Programm 151/152

Kreditprogramme der KfW greifen bei den sogenannten KfW-Effizienzhäusern und bei den Einzelmaßnahmen. Zusätzlich zu den zinsgünstigen Krediten, erhalten Immobilienbesitzer einen nicht rückzahlbaren Tilgungszuschuss. Die Größe desselbigen ist unterschiedlich und hängt vom energetischen Niveau der Sanierung ab.
Ich stehe ihnen bei diesen Programmen gern beratend und unterstützend zur Seite. Dabei übernehme ich unter anderem gerne folgende Aufgaben für Sie:

  • Bestandsaufnahme durch Datenaufnahme vor Ort und Beratung
  • Abstimmung des energetischen Gesamtkonzeptes mit dem Auftraggeber bzw. Bauherrn
  • Aufstellen der förderfähigen Kosten
  • Bereitstellen der „Bestätigung zum Antrag“
  • Feststellung der förderfähigen Maßnahmen nach Vorhabensabschluss
  • Erstellung des Verwendungsnachweises mit Kostenauswertung
  • Bereitstellen der „Bestätigung nach Durchführung“

Verfahrensweise zur Antragstellung im Programm 151/152

Nach einem ersten unverbindlichen Vor-Ort-Termin und danach durchgeführter Bestandsaufnahme und ggf. durchgeführten Berechnungen zum KfW-Effizienzhaus, erstelle ich ihnen die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA). Mit dieser BzA gehen Sie zu ihren Hausbank und beantragen den zinsgünstigen KfW-Kredit. Achtung! Nicht jede Hausbank leitet die KfW-Kredite weiter. Bitte klären Sie vorab, wie ihre Hausbank damit umgeht. Wenn Sie die Formalitäten mit ihrer Bank und der KfW geklärt haben, können Sie mit dem Vorhaben beginnen. Dabei stehe ich ihnen während der Bauphase auch beratend zur Seite, insofern gewünscht. Wenn das Vorhaben abgeschlossen ist, erstelle ich Ihnen nach entsprechender Datenaufnahme die sogenannte „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD). Diese ist einem Verwendungsnachweis gleichzusetzen. Mit den erhaltenen Rechnungen weisen Sie ihrer Bank zusammen mit der BnD die bestimmungsgemäße Verwendung der Finanzmittel nach. Dank des Programms 431 erhalten Sie dabei bis zu 50% der Kosten für den Energieberater als Förderung von der KfW zurück. (Siehe weiter unten.)

Weitere Informationen zum Programm 151 und 152 erhalten Sie hier.

KfW-Programm 430

Das Programm 430 der KfW ist ein reines Förderprogramm. Sie bezahlen also die Sanierung selbst und erhalten dafür eine nicht rückzahlbare Förderung. Auch hier unterscheidet sich die Höhe des Zuschusses je nach durchgeführter Sanierung und je nach Umfang. Der Ablauf bei der Beantragung der Förderung und der späteren Beantragung verläuft ähnlich wie im Programm 151/152. Folgende Leistungen übernehme ich für Sie als Energie-Effizienz-Experte:

  • Bestandsaufnahme durch Datenaufnahme vor Ort und Beratung
  • Abstimmung des energetischen Gesamtkonzeptes mit dem Auftraggeber bzw. Bauherrn
  • Aufstellen der förderfähigen Kosten
  • Bereitstellen der „Bestätigung zum Antrag“
  • Feststellung der förderfähigen Maßnahmen nach Vorhabensabschluss
  • Erstellung des Verwendungsnachweises mit Kostenauswertung
  • Bereitstellen der „Bestätigung nach Durchführung“

Damit ich Sie bei ihrem Vorhaben unterstützen kann und Sie somit Förderungen bis zu 15% der Sanierungskosten erhalten, vereinbaren Sie zuerst bitte einen unverbindlichen Vor-Ort-Termin. Bei diesem erkläre ich ihnen die einfache Vorgehensweise und die vielfältigen Möglichkeiten. Wenn Sie danach möchten, erstelle ich für Sie die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA). Die BzA enthält eine 15-stellige ID. Bitte loggen Sie sich dann im KfW-Zuschussportal an und beantragen Sie die Förderung. Die genauen Schritte erkläre ich ihnen bei dem Vor-Ort-Termin. Nun können Sie mit dem Vorhaben beginnen. Wenn Sie fertig sind, erstelle ich die notwendigen Dokumentationen und ggf. Berechnungen. Danach können wir den Abschluss vollziehen und Sie erhalten ihre Förderung. Weitere Informationen zum Programm 430 erhalten Sie hier.

KfW-Programm 431

Seit einigen Jahren gibt es das KfW-Programm 431. In diesem werden Kosten für die Baubegleitung gefördert. Immobilienbesitzer erhalten bspw. für die Beauftragung eines Energieberaters 50% der Kosten für desselbigen in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Der Maximalbetrag beträgt: 4000,- €. Das KfW-Programm 431 kann nur in Kombination mit den Programmen 151/152, 153 oder 430 genutzt werden. Weitere Informationen zum Programm 431 finden Sie hier.